Anliegendes Gutachten hat Jürg Vollenweider im Auftrag der Stiftung Brückenweise erstellt. Wir können damit zeigen, dass die Lebendblutspende juristisch abgesichert ist und dass es einen Rechtsanspruch darauf gibt, eine gerichtete Blutspende zu verlangen und zu erhalten. Kein Spital darf diesen Wunsch ablehnen.
Auf Basis dieses Gutachtens gehen wir nun noch einmal mit unserem Wunsch an Sie heran, dieses Vorhaben als Investor zu finanzieren. Wir befinden uns mit dem Projekt Lebendblutspende auf festem juristischem Boden und würden uns freuen, wenn wir mit Ihnen dieses wichtige Projekt umsetzen könnten. Aber lesen Sie selbst ……